Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der LUCOM GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Preise
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
  6. Versendung, Gefahrübergang
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Gewährleistung, Prüfungspflichten, Rückgabe
  9. Haftungsbeschränkungen
  10. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen
  11. Product Watch-Service
  12. Schlussbestimmungen
  13. Datenschutzhinweis
  14. ElektroG

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen LUCOM und Unternehmern (Besteller).

Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen. Der Besteller versichert mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich nicht als Privatperson zu handeln.

 

Sollten einzelne Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Ändert LUCOM diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats widerspricht. LUCOM wird in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Verkaufsbedingungen wirkt.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von LUCOM sind freibleibend. Angaben in Katalogen, Prospekten, Online-Angeboten und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zu Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. LUCOM ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch LUCOM nicht übernommen.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
LUCOM ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch LUCOM zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vorlieferanten.

3. Preise

Die Preise in Euro gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die in Preislisten abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.

Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. LUCOM ist berechtigt, für jede Mahnung EUR 2,50 in Rechnung zu stellen.

Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich LUCOM ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch LUCOM anerkannt wurden.

Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Im Falle von Lastschriftretouren oder nicht eingelösten Schecks werden alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.

5. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen

Liefertermine oder –fristen sind nur bei ausdrücklicher Zusicherung verbindlich. Sie bedürfen der Schriftform.

Bei Lieferverzug durch LUCOM ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf von der Bestellung hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten.

Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von LUCOM nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, insbesondere auch wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

LUCOM ist zu Teillieferungen berechtigt.

LUCOM ist jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen.

6. Versendung, Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder LUCOM noch andere Leistungen, z. B. Versand, Anfuhr oder Aufstellung, übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird LUCOM auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Schäden versichern.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist LUCOM verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. LUCOM behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware einzulagern. Die Kosten der Einlagerung trägt der Besteller.

7. Eigentumsvorbehalt

LUCOM behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Besteller ist verpflichtet, LUCOM einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. oder 3. dieser Bestimmung, kann LUCOM , wenn vorher dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung bestimmt wurde, vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden oder zu vermischen. Die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für LUCOM, der Besteller verwahrt den entstehenden Gegenstand (Neuware) für LUCOM mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht LUCOM gehörenden Gegenständen steht LUCOM Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von LUCOM gelieferten Gegenstände zum Wert der Neuware ergibt.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder die Neuware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der von LUCOM gelieferten und weiterveräußerten Ware an LUCOM ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. LUCOM nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. LUCOM behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

8. Gewährleistung, Prüfungspflichten, Rückgabe

LUCOM leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im übrigen kann der Besteller nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte geltend machen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu.

LUCOM trifft im Rahmen der Mängelgewährleistung kein Verschulden, wenn ein Mangel für LUCOM nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar war.

Der Besteller muss LUCOM offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Wird die bestellte Ware von LUCOM ordnungsgemäß geliefert, ist ein Rücktritt und die Rücksendung der Ware nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LUCOM zulässig. LUCOM erhebt für die Vertragsauflösung eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages.

Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Garantien im Rechtssinne werden von LUCOM nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch LUCOM beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, höchstens jedoch EUR 500.000,--. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet LUCOM nicht. Die vorstehende Regelung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatzansprüche statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Unmöglichkeit oder aus unerlaubter Handlung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von LUCOM zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn LUCOM grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von LUCOM zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

10. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen

Der Besteller ist verpflichtet, LUCOM von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen LUCOM wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von LUCOM bezogenes Produkt, das in ein anderes Endprodukt eingebaut worden ist, verursacht worden ist, wenn der Preis des von LUCOM gelieferten Produkts in keinem angemessenen Verhältnis zum Verkaufspreis des Endprodukts steht. Die Angemessenheit ist dann überschritten, wenn der Verkaufspreis des Endproduktes das 2.000fache des Kaufpreises für das von LUCOM gelieferte Produkt übersteigt.

11. Product Watch-Service

LUCOM wird sich um Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, bereits im Vorfeld Informationen zu erteilen, wenn Produkte zukünftig abgekündigt werden und/oder zukünftig nicht mehr lieferbar sein werden, und entsprechende Ersatzempfehlungen auszusprechen (Product Watch-Service). Die Erteilung derartiger Informationen ist nicht immer möglich; der Besteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung entsprechender Informationen, auch wenn er um derartige Informationen explizit gebeten hat.

Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zum Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. LUCOM ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch LUCOM nicht übernommen.

Der Product Watch-Service ist für den Besteller kostenlos.

LUCOM übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und/oder Rechtzeitigkeit von Informationen im Rahmen des Product Watch-Service. Die Information, dass ein Produkt nicht mehr lieferbar sein wird, beinhaltet nicht die Aussage, dass das Produkt auch über andere Lieferwege nicht mehr erhältlich ist. Falls LUCOM ein Ersatzprodukt benennt, obliegt es dem Besteller zu prüfen, ob das empfohlene Produkt sich für seine Zwecke eignet. Eine Haftung für die Verwendungsfähigkeit des Ersatzproduktes wird von LUCOM nicht übernommen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Informationen durch LUCOM . Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von LUCOM zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden und/oder bei Verlust des Lebens.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, in München. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. LUCOM steht es jedoch frei, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

13. Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten des Bestellers werden von LUCOM ausschließlich zur Kundenbetreuung und – Information gespeichert.

Soweit ein Besteller keine weiteren Informationen wünscht, wird dies von LUCOM auf entsprechende Mitteilung hin berücksichtigt.

14. ElektroG

Nicht LUCOM GmbH, sondern der Besteller ist verpflichtet, Geräte, die unter das ElektroG fallen, im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich zu entsorgen.


WEEE-Reg.-Nr. DE 55109668